nach dem Tod

"Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren"

Johann Wolfgang von Goethe

 Irgendeinmal kommt der Zeitpunkt wo man sich von seinem treuen Vierbeiner trennen muss.

Oft ist es sehr schmerzlich sich von seinem geliebten Freund zu verabschieden.

Es ist jedoch wichtig, dass man sich damit beschäftigt, was mit Ihrem Tier nach dem Tod geschieht.

Wir haben Ihnen unten drei Möglichkeiten aufgeführt.


Die Kremation

 

Wenn Ihr geliebtes Haustier über die Regenbogenbrücke gegangen ist, besteht die Möglichkeit einer Kremation in Kirchberg.

Dabei gibt es 2 Variante einer Kremation:

 

Einzelkremation:

Sie erhalten die Asche Ihres Tieres in einer von Ihnen ausgewählten Urne zurück.

 

Sammelkremation:

Die Asche von Ihrem Tier wird in ein Gemeinschaftsgrab in Kirchberg beigesetzt. Somit ist eine Aschenrückführung nicht möglich.

 

Bei einer telefonischen Anmeldung in Kirchberg dürfen Sie ihr verstorbenes Haustier auch selber vorbeibringen. Andernfalls organisieren wir gerne den Transport für Sie.

Weitere Informationen über die Kremation und eine Urnenauswahl finden Sie unter folgendem Link: http://www.tierkrematorium-kirchberg.ch

 


Das Begraben im Garten

 

Wenn der Wunsch besteht das eigene Haustier im Garten zu begraben, ist dies in der Schweiz erlaubt. Es gibt folgende Vorschriften die man beachten sollte.

  • Vergraben werden dürfen kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund. Dafür ist keine Bewilligung notwendig.
  • Tiere dürfen nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser vergraben werden und das Grundstück darf nicht auf einem Grundwasser- Schutzgebiet liegen.
  • Die Tiere sollten mindestens 1,2 Meter tief vergraben werden.

Kadaversammelstelle

 

Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, das Tier in die Kadaversammelstelle der Gemeinde zu bringen. Den Transport können wir auf Wunsch für Sie übernehmen.