"Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren" Johann Wolfgang von Goethe
Irgendeinmal kommt der Zeitpunkt wo man sich von seinem treuen Vierbeiner trennen muss, Oft ist es sehr schmerzlich sich von seinem geliebten Freund zu verabschieden. Es ist jedoch wichtig dass man sich damit beschäftigt was mit Ihrem Tier nach dem Tod geschieht.
Wir haben Ihnen unten drei Möglichkeiten aufgeführt
Die Kremation
Wenn Ihr geliebtes Haustier über die Regenbogenbrücke gegangen ist, besteht die Möglichkeit einer Kremation in Kirchberg.
Dabei gibt es 2 Variante einer Kremation:
Bei einer telefonischen Anmeldung in Kirchberg dürfen Sie ihr verstorbenes Haustier auch selber vorbeibringen. Andernfalls organisieren wir gerne den Transport für Sie.
Weitere Informationen über die Kremation und eine Urnenauswahl finden Sie unter folgendem Link: http://www.tierkrematorium-kirchberg.ch
Das Begraben im Garten
Wenn der Wunsch besteht das eigene Haustier im Garten zu begraben, ist dies in der Schweiz erlaubt. Es gibt folgende Vorschriften die man beachten sollte. Vergraben werden dürfen kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund. Dafür ist keine Bewilligung notwendig. Tiere dürfen nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser vergraben werden und das Grundstück darf nicht auf einem Grundwasser- Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1,2 Meter tief vergraben werden.
Kadaversammelstelle
Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, das Tier in die Kadaversammelstelle der Gemeinde zu bringen. Den Transport können wir auf Wunsch für Sie übernehmen.